Welche Kosten werden übernommen?
Die Auswertung von Hundehaftpflicht-Schadensfällen zeigt zweierlei deutlich: Die Auswertung zeigt zudem, welche Fälle von den Hundehaftpflichtversicherern am häufigsten reguliert werden müssen. Darüber hinaus wird ersichtlich, dass eine Versicherung für jeden Hundehalter von großer Bedeutung ist. Jeder Hund kann einen teuren Schaden anrichten, sei es in den eigenen vier Wänden oder beim Ausführen.
Die meisten Schäden werden reguliert, die ein Hund einem anderen Tier zufügt. Im Rahmen des Gassi-Gehens kann es grundsätzlich zu einer Tierverletzung kommen, etwa im Rahmen einer Rangelei mit einem anderen Vierbeiner.
An zweiter Stelle der häufigsten Schadensfälle stehen Schäden an Kleidung oder Elektronikgeräten. An dritter Stelle stehen Verletzungen, die ein versicherter Hund einer Person zugefügt hat. Diese können mit hohen Kosten verbunden sein. Die Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung sind vielfältig und reichen von der Regulierung von Sachschäden, wie beispielsweise einer zerrissenen Hose des Nachbarn, bis hin zur Übernahme von Kosten bei Personenschäden in Millionenhöhe.
Der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist für jeden Hundehalter sinnvoll, auch wenn keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Schließlich haften Hundehalter per Gesetz für Schäden, die ihr Hund verursacht. Um Ihnen einen Eindruck vom Leistungsumfang zu vermitteln und Ihnen die verschiedenen Schadenskategorien näherzubringen, haben wir einige Leistungsbeispiele zusammengestellt.
Personenschäden:
Im Rahmen der Hundehaftpflicht wird bei einer Verletzung einer Person durch Ihren Hund für die entstandenen Kosten aufgekommen. Ein Schadensfall kann beispielsweise durch einen Biss oder durch einen Sturz verursacht werden, der durch Bellen oder freudiges Anspringen des Hundes ausgelöst wird. Die Hundehaftpflicht übernimmt Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Unsere Versicherungsexperten empfehlen Ihnen, eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro zu vereinbaren.
Sachschäden:
Der Hund löst sich aus der Leine und verursacht einen Verkehrsunfall, bei dem mehrere Fahrzeuge beschädigt werden. Ihr Hund beschädigt beim Spielen ein Blumenbeet im Park oder das Netbook eines Bekannten. Die Hundehaftpflichtversicherung greift bei Sachschäden dieser Art und vielen weiteren.
Mietsachschäden an Gebäuden:
Bitte beachten Sie, dass diese Schadensart nicht standardmäßig im Leistungsumfang der Hundehaftpflicht enthalten ist. Bei Wahl eines Tarifs mit dieser Leistung werden die Kosten von der Versicherung übernommen, beispielsweise für den Fall, dass Ihr Hund in einem Hotel einen Türstock zerkratzt. Der Tarifvergleich zeigt Ihnen schnell und einfach, welche Leistungen im Bereich Mietsachschäden enthalten sind und welche nicht.
Passiver Rechtsschutz:
Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für Gericht und Anwalt, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit unberechtigten Schadensersatzansprüchen kommen. Ein Beispiel wäre, dass Ihr Hund sich lediglich verteidigt hat.
Forderungsausfalldeckung:
Bitte beachten Sie, dass nicht jede Hundehaftpflichtversicherung eine Forderungsausfalldeckung beinhaltet. Sofern die Ausfalldeckung in Ihrem Versicherungsschutz enthalten ist, übernimmt der Versicherer Schadenskosten, die Ihnen als Hundehalter durch einen anderen Hund entstanden sind. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Hundehalter selbst nicht in der Lage ist, den Schadensersatz zu leisten.