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Übernimmt die Hundehaftpflicht auch die Kosten bei einem ungewollten Deckakt?
Ein ungewollter Deckakt liegt vor, wenn ein Rüde eine Hündin ohne Einverständnis ihres Halters deckt. Der Halter des Rüden ist verpflichtet, alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu tragen. Ein ungewollter Deckakt kann mit hohen Kosten verbunden sein.
Hierzu gehören zum Beispiel:
- Kosten für den Abbruch bei Trächtigkeit
- Kosten für eine tierärztliche Versorgung der Hündin
- Langfristige Haltungs- und Versorgungskosten für die neugeborenen Hunde
Sofern Deckschäden in den Leistungsumfang der gewählten Hundehaftpflichtversicherung eingeschlossen sind, werden sämtliche Kosten, die dem fremden Hundehalter durch die Trächtigkeit seiner Hündin entstehen, von der Versicherung übernommen. Der Versicherungsschutz gilt zudem bei einem gewollten Deckakt.