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Ich würde gerne wissen, ob die Hundehaftpflicht auch Mietsachschäden abdeckt.

Liebe Kundin, lieber Kunde,
vielen Dank, dass Sie sich für unsere Hundehaftpflichtversicherung interessieren. Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass diese alle Vermögens-, Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernimmt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Bei den Sachschäden machen die meisten Versicherungsgesellschaften allerdings einen kleinen, aber feinen Unterschied.

So werden Mietsachschäden an Gebäuden und Schäden an gemieteter Einrichtung in Hotels und Ferienwohnungen in den meisten Fällen als eigenständige Leistungen aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Tarife der Hundehaftpflichtversicherung beide Schadensarten abdecken.

Damit Sie eine Vorstellung von den unterschiedlichen Mietsachschäden bekommen, haben wir einige Beispiele aufgeführt.

  • Sachschaden: Ein normaler Sachschaden liegt beispielsweise vor, wenn der versicherte Hund den Laptop eines Bekannten herunterwirft oder einen Verkehrsunfall mit Blechschaden verursacht. In diesen und ähnlichen Fällen greift die Hundehaftpflichtversicherung.
  • Mietsachschaden an Gebäuden: Wenn Ihr Vierbeiner den Türstock des Hotelzimmers oder der Mietwohnung beschädigt, liegt ein Mietsachschaden am Gebäude vor. Die Deckungssumme ist meistens die gleiche wie für Sachschäden.
  • Schaden an gemieteter Einrichtung: Das Inventar in Hotels und gemieteten Ferienhäusern, wie etwa ein Hotelbett, sind gegen Schäden versichert. In der Regel gibt es für Schäden an gemieteten Einrichtungsgegenständen eine vom Tarif abhängige Höchstentschädigungsgrenze.
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