Was ist vor dem Abschluss einer Hausratversicherung zu beachten?
Wir empfehlen Ihnen, die Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt) dem Gesamtwert Ihres Hausrats anzupassen. Eine zu hohe Versicherungssumme bedeutet für Sie leider nur unnötige Mehrkosten. Eine zu niedrige Versicherungssumme hingegen kann im Schadensfall zu Problemen führen. Denn liegt der Wert Ihres Hausrats unter der Versicherungssumme, spricht man von einer sogenannten Unterversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherer im Schadensfall nur einen Teil des Schadens ersetzt. Aber keine Sorge, bei uns sind Sie auf der sicheren Seite. Denn wenn Sie bei uns einen Versicherungsvergleich durchführen und die empfohlene, per Wohnfläche berechnete Versicherungssumme wählen, wird automatisch ein Unterversicherungsverzicht vereinbart.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, den richtigen Tarif für Ihre persönliche Lebenssituation zu finden. Gerne empfehlen wir Ihnen, einen Tarif zu wählen, der auch dann keine Leistungskürzung vorsieht, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Wenn Sie einen umfassenden Schutz vor Naturgefahren und Fahrraddiebstahl wünschen, empfehlen wir Ihnen, die Zusatzbausteine “Fahrraddiebstahl” und “Elementarschäden” zu wählen.
Außerdem möchten wir Sie gerne darauf hinweisen, dass viele Versicherer eine Glasbruchversicherung anbieten. Wenn Sie in Ihrem Haushalt viele gläserne Gegenstände haben, kann eine solche Versicherung ebenfalls eine große Hilfe für Sie sein. Mit einem leistungsstarken Premium-Tarif können Sie auch Ihren Diebstahlschutz und Außenversicherungsschutz ganz einfach erweitern. Wenn Sie viel auf Reisen gehen, Mitglied in einem Sportverein sind oder einen Garten haben und daher Hausrat außerhalb des versicherten Wohnraums aufbewahren, empfehlen wir Ihnen, die Leistungen der Premium-Tarife ganz genau zu prüfen und miteinander zu vergleichen.
Liebe Kundin, lieber Kunde,
vielen, lieben Dank, dass Sie sich für unsere Versicherungsleistungen interessieren. Wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass es bei einigen Versicherungsarten Entschädigungsgrenzen gibt. Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für bestimmten Hausrat (zum Beispiel Wertsachen) und besondere Gefahren (zum Beispiel Seng-, Schmor- oder Überspannungsschäden) oftmals Entschädigungsgrenzen gelten. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Entschädigungsgrenze je nach Tarif unterschiedlich ausfällt. Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass je nach Tarif bestimmte Kosten, die im Schadensfall entstehen, von der Versicherung übernommen werden. Auch hier gilt jedoch, dass die Höhe der Erstattung begrenzt ist.
Wenn der Versicherungsbeitrag jährlich und nicht halbjährlich bezahlt wird, ist dies in der Regel kostengünstiger. Darüber hinaus bieten einige Versicherer einen Preisnachlass an, wenn Sie einen Dreijahresvertrag statt einen Einjahresvertrag abschließen.
Wenn Sie Ihren Beitrag gerne senken möchten, können Sie ganz einfach eine generelle Selbstbeteiligung vereinbaren, die auch als Selbstbehalt bekannt ist. Im Schadensfall würden wir Sie dann bitten, sich mit der vereinbarten Summe an den Schadenskosten zu beteiligen – zum Beispiel 150 Euro. Sie können die Höhe dieser Selbstbeteiligung oft mitbestimmen. Bitte beachten Sie, dass Sie trotz einer eventuell nicht vereinbarten generellen Selbstbeteiligung in bestimmten Schadensfällen, wie zum Beispiel Seng- und Schmorschäden, dennoch eine Selbstbeteiligung leisten müssen. Gerne zeigen wir Ihnen in einem detaillierten Tarifvergleich, in welchen Schadensfällen Sie stets eine Selbstbeteiligung leisten müssen.
Wir empfehlen Ihnen, alle Ihre vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) vor dem Abschluss des Vertrags genau zu prüfen. So kann es zum Beispiel sein, dass Sie verpflichtet sind, Ihre Wertsachen in einem bestimmten Wertsachenschrank aufzubewahren. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Versicherer die Leistungen kürzen oder sogar vollständig verweigern kann, falls Sie eine Versicherungspflicht verletzen. Wir möchten Sie herzlich bitten, die im Antrag gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Gerne möchten wir Sie auch daran erinnern, dass Sie alle Meldepflichten gewissenhaft prüfen und im Gedächtnis behalten sollten. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn ein versicherter Schaden eingetreten ist.