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Gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung auch im Urlaub?

Ja, das ist wirklich eine gute Nachricht: Der Schutz der Hausratversicherung gilt auch im Urlaub – im Rahmen der sogenannten Außenversicherung. Liebe Kundin, lieber Kunde,
ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Hausratversicherung auch weltweit gilt, sofern Sie Ihre versicherten Gegenstände vorübergehend außerhalb Ihres Versicherungsortes, also beispielsweise in Ihrer Wohnung, aber innerhalb eines Gebäudes aufbewahren. Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsschutz in der Regel zeitlich begrenzt ist, zum Beispiel auf drei Monate. Gerne möchten wir Sie noch auf Folgendes bezüglich Ihres Hausratschutzes im Urlaub hinweisen:

Einbruchdiebstahl: Wenn Ihnen im Hotel etwas gestohlen wird, gelten im Grunde die gleichen Pflichten und Versicherungsbedingungen wie bei einem Einbruchdiebstahl zu Hause. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Hotelzimmer abgeschlossen und Wertsachen vertragsgemäß aufbewahrt worden sein müssen.

Liebe Kundin, lieber Kunde,
bei Raub greift der Versicherungsschutz, wenn einer versicherten Person unter Androhung einer Gewalttat eine Sache entwendet wird. Das ist wirklich eine gute Nachricht, denn das gilt nicht nur für einen Raubüberfall im Urlaub, sondern generell. Sollten Sie im Urlaub ausgeraubt werden, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei, damit Sie den Vorfall schnellstmöglich zur Anzeige bringen können. Eine Anzeige ist wichtig, damit wir Ihren Verlust/Schaden als Raubüberfall dokumentieren können.

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