Was ist bei Girokonten für Minderjährige zu beachten?
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Minderjährige unter 18 Jahren ein Girokonto grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Elternteile eröffnen können.
Wenn du als Minderjähriger ein Girokonto eröffnen möchtest, ist es wichtig, dass du dich gemeinsam mit deinen Eltern oder dem Elternteil, das dich allein vertreten darf, oder dem vom Familiengericht bestellten Vertreter mit einem gültigen Personalausweis oder gleichwertigen Dokumenten (z. B. Reisepass, Ausweis- oder Passersatz) gegenüber dem Kreditinstitut identifizierst. Wenn der Minderjährige noch nicht im Besitz eines Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments ist, kann zur Prüfung der Identität auch die Geburtsurkunde verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen nicht ausreichend ist.