Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass grundsätzlich alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten und noch kein Zahlungskonto in Deutschland haben, Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags haben. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende. Auch Personen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (sogenannte Geduldete), haben selbstverständlich diesen Anspruch.
Für Menschen ohne festen Wohnsitz genügt für die Kontoeröffnung die Angabe einer postalischen Anschrift. Das heißt, Sie können sich auch von Ihren Angehörigen, Freunden oder einer Beratungsstelle vertreten lassen, wenn Sie selbst nicht erreichbar sind. Du musst nicht in Deutschland wohnen, um ein Basiskonto zu eröffnen. Wenn Sie einen festen Wohnsitz haben, geben Sie uns bitte Ihre Wohnanschrift an.