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Was bietet mir das Basiskonto?

Bei dem Basiskonto handelt es sich um ein Zahlungskonto, über das Sie Geld einzahlen oder abheben sowie Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskartengeschäfte ausführen können.

Die Bank muss Ihnen jedoch keinen Überziehungsrahmen einräumen. Das heißt, Sie können dann keine Schulden machen, indem Sie mehr Geld abheben oder überweisen, als Guthaben auf dem Konto ist.

Bietet die Bank allgemein ihren Kundinnen und Kunden das Onlinebanking an, muss sie dies auch für Basiskonten anbieten. Bietet eine Bank hingegen generell kein Onlinebanking für Zahlungskonten an, muss sie dies auch nicht für Basiskonten anbieten.
Inhaber eines Basiskontos erhalten – im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten, zum Beispiel Girokonten – außerdem besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten der Bank sind deutlich eingeschränkt.

Das Basiskonto kann auf Antrag auch als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Mehr Informationen zum Pfändungsschutzkonto erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

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