Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns mitteilen könnten, ob der Rechtsschutz auch Erbstreitigkeiten und Scheidungen übernimmt.
Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Gerichtsverfahren bei Erbstreitigkeiten oder einer Scheidung regulär nicht über die Rechtsschutzversicherung versichert sind.…