Alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, zur Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gewährt, werden als betriebliche Altersversorgung (bAV) bezeichnet. Für viele Arbeitnehmer stellen Betriebsrenten eine vernünftige Option dar, um Verluste in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.
Rechtsanspruch: Angestellte haben die Möglichkeit, von ihrem Arbeitgeber die Umwandlung eines Teils ihres Gehalts oder Lohnes in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung zu verlangen, was als Entgeltumwandlung bezeichnet wird.
Steuervorteile: Allerdings stellt die betriebliche Altersversorgung nicht nur eine zusätzliche Rente und/oder einen umfangreichen Risikoschutz dar. Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhebliche Steuervorteile.
Vorteile für den Arbeitgeber: Es ermöglicht dem Arbeitgeber die Bindung von Mitarbeitern. Außerdem reduziert der Arbeitgeber häufig die Lohnnebenkosten bei der betrieblichen Altersversorgung.
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