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Was muss ich nach einem Unfall beachten?

  • Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und dem Versicherer den Unfall melden.
  • Sie sind verpflichtet, die Unfallanzeige wahrheitsgemäß auszufüllen und unverzüglich dem Versicherer zuzuleiten.
  • Sie müssen sich von den vom Versicherer beauftragten Ärzten untersuchen lassen.
  • Über einen tödlichen Unfall muss der Erbe oder ein sonstiger Anspruchsberechtigter die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 48 Stunden informieren.
  • Im Vertrag über die private Unfallversicherung sind verschiedene Fristen vereinbart, die Sie beachten müssen. Dies betrifft insbesondere den Eintritt, die ärztliche Feststellung und die Geltendmachung einer Invalidität: Die Versicherungsbedingungen legen üblicherweise fest, dass die Invalidität innerhalb von 12 oder 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich schriftlich festgestellt und von Ihnen geltend gemacht sein muss.
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