Bitte teilen Sie mir mit, welche Hunderassen in Deutschland als Listenhunde (Kampfhunde) gelten.
Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass bestimmte Hunderassen aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit über das natürliche Maß hinaus aggressiv sind. Dennoch werden in Deutschland nach wie vor bestimmte Hunderassen von Natur aus als besonders aggressiv und gefährlich eingestuft.
Gemäß § 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes sind folgende Rassen gefährlich und dürfen daher weder nach Deutschland eingeführt noch gezüchtet oder gehandelt werden:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Die gesetzlichen Regelungen finden darüber hinaus Anwendung auf Kreuzungen der aufgeführten Rassen sowie auf Hunde, bei denen der Gesetzgeber eine Gefährlichkeit vermutet.
Die Zuständigkeit für die Hundehaltung liegt bei den Bundesländern, weshalb in den Landeshundegesetzen eine Auflistung vermeintlich gefährlicher Hunderassen erfolgt. Diese Hunde werden daher auch als “Listenhunde” bezeichnet. Im Volksmund werden diese Hunde meist als “Kampfhunde” bezeichnet. Einige Bundesländer haben inzwischen ihre Rasseliste abgeschafft und eine generelle Versicherungspflicht eingeführt. Die zuständige Behörde kann jedoch jeden Hund, der durch aggressives Verhalten aufgefallen ist, als gefährlich einstufen, unabhängig von der Rasse.
Für Hunde, die von den Behörden gelistet sind oder als gefährlich eingestuft wurden, besteht in der Regel die Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung durch den Halter. Die Versicherer legen selbst fest, welche Hunderassen als gefährlich gelten, und erstellen eigene Listen, in denen sie bestimmen, welche Hunderassen zu welchem Beitragssatz bei ihnen versichert werden können. Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem Kauf eines Hundes bei Ihrer zuständigen Behörde über Ihre Rechte und Pflichten als Halter zu informieren.