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Es stellt sich die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung auch für Beamte von Vorteil wäre.

Obgleich ein spezifischer Kündigungsschutz besteht, erweist sich der Abschluss einer Berufsrechtsschutzversicherung für Beamte als vorteilhaft. Denn auch außerhalb des Kündigungsfalls können Auseinandersetzungen mit Dienstherren oder Behörden nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft haften Beamte ihrem Dienstherrn gegenüber persönlich, was zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sie führen kann. Der Versicherungsschutz der Berufsrechtsschutzversicherung umfasst zudem rechtliche Auseinandersetzungen im Bereich des Disziplinar- und Standesrechts.

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