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Darf die Bank ein Basiskonto kündigen?

Die Möglichkeiten der Bank, ein Basiskonto zu kündigen, sind durch das ZKG begrenzt. Die Gründe für die Kündigung eines Basiskontovertrags sind im ZKG aufgezählt. Aus einem anderen Grund darf eine Bank ein Basiskonto nicht kündigen.

Sofern vereinbart, kann die Bank das Basiskonto mit einer Kündigungsfrist (von mindestens zwei Monaten) kündigen, wenn

  • der Kontoinhaber seit mehr als 24 Monaten über das Basiskonto keinen Zahlungsvorgang ausgeführt hat,
  • der Kontoinhaber die Voraussetzungen zum Abschluss eines Basiskontovertrags nicht mehr erfüllt,
  • der Kontoinhaber ein weiteres Zahlungskonto im Geltungsbereich dieses Gesetzes eröffnet hat, das von ihm genutzt werden kann,
  • der Kontoinhaber eine angekündigte Änderung des Basiskontovertrags abgelehnt hat (sofern es sich um eine Änderung im Rahmen des § 675g des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt, die die Bank allen Inhabern der bei ihr geführten entsprechenden Basiskonten wirksam angeboten hat).

Die Bank kann den Basiskontovertrag auch ohne Vereinbarung eines entsprechenden Kündigungsrechts unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten kündigen, wenn der Kontoinhaber

  • eine vorsätzliche Straftat gegen seine Bank oder deren Mitarbeiter oder Kunden mit Bezug auf deren Stellung als Mitarbeiter oder Kunden des Instituts begangen oder durch sonstiges vorsätzliches strafbares Verhalten die Interessen der Bank schwerwiegend verletzt hat und dieser deshalb die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann oder
  • der Kontoinhaber mehr als drei Monate keine Entgelte oder Kosten an die Bank entrichtet hat. Voraussetzung ist, dass der geschuldete Betrag 100 Euro übersteigt und zu befürchten ist, dass aus der Führung des Basiskontos weitere Forderungen entstehen werden, deren Erfüllung nicht gesichert ist.

Die Bank kann den Basiskontovertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Kontoinhaber

  • das Zahlungskonto vorsätzlich für Zwecke nutzt, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, oder
  • unzutreffende Angaben gemacht hat, um den Basiskontovertrag abschließen zu können, und bei Vorlage der zutreffenden Angaben kein solcher Vertrag mit ihm abgeschlossen worden wäre.
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