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Was muss ich als Versicherungsnehmer im Schadensfall beachten?

  • Ist ein Schaden eingetreten, der so genannte Versicherungsfall, müssen Sie darüber den Versicherer innerhalb einer bestimmten Frist informieren. Wie lang diese Frist ist, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
  • Erkennen Sie grundsätzlich nicht den Anspruch an, den der Geschädigte gegen Sie erhoben hat. Sprechen Sie sich zuerst mit dem Versicherer ab.
  • Wenn es im Zusammenhang mit einem von Ihnen verursachten Schaden dazu kommt, dass ein Gericht, die Staatsanwaltschaft oder eine Behörde gegen Sie ein Verfahren einleitet oder Sie einen Mahnbescheid erhalten, so müssen Sie dies Ihrem Versicherer ebenfalls innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen. Auch diese Frist ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
  • Wird der Versicherungsnehmer wegen des Schadens verklagt und es kommt zu einem Gerichtsverfahren, übernimmt es der Versicherer, den Prozess zu führen, und trägt auch die Kosten dafür.
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