AGB • Transparent & Fair
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Struktur, Klarheit & Unterstützung – ohne Rechtsberatung.
Risk-Bot bietet Unterstützung bei der Strukturierung und Organisation finanzieller und administrativer Themen.
Dazu gehören insbesondere die Schadenhilfe für Versicherungen sowie die Kündigungs-Assistenz für Verträge. Nutzer können Risk-Bot beauftragen, Versicherungsschäden oder Kündigungsdaten strukturiert aufzubereiten und als Bote an den jeweiligen Vertragspartner oder die Versicherungsgesellschaft zu übermitteln.
Erweiterung für Versicherungsmakler (B2B): Die Dienstleistungen von Risk-Bot stehen ausdrücklich auch gewerblichen Versicherungsmaklern und Vermittlern offen. Makler können Risk-Bot als externes, KI-gestütztes Schadensbüro nutzen, um Schadenmeldungen ihrer Mandanten auszulagern, Prozesse zu digitalisieren und eine administrative Entlastung der eigenen Agentur zu erwirken.
Sämtliche Hilfen beinhalten eine automatisierte Aufbereitung durch die Risk-Bot KI sowie eine manuelle Sichtung durch Branchenexperten. Eine Überwachung von Fristen, eine finale Prüfung auf rechtliche Wirksamkeit oder eine Rechtsberatung findet nicht statt. Keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Dazu gehören insbesondere die Schadenhilfe für Versicherungen sowie die Kündigungs-Assistenz für Verträge. Nutzer können Risk-Bot beauftragen, Versicherungsschäden oder Kündigungsdaten strukturiert aufzubereiten und als Bote an den jeweiligen Vertragspartner oder die Versicherungsgesellschaft zu übermitteln.
Erweiterung für Versicherungsmakler (B2B): Die Dienstleistungen von Risk-Bot stehen ausdrücklich auch gewerblichen Versicherungsmaklern und Vermittlern offen. Makler können Risk-Bot als externes, KI-gestütztes Schadensbüro nutzen, um Schadenmeldungen ihrer Mandanten auszulagern, Prozesse zu digitalisieren und eine administrative Entlastung der eigenen Agentur zu erwirken.
Sämtliche Hilfen beinhalten eine automatisierte Aufbereitung durch die Risk-Bot KI sowie eine manuelle Sichtung durch Branchenexperten. Eine Überwachung von Fristen, eine finale Prüfung auf rechtliche Wirksamkeit oder eine Rechtsberatung findet nicht statt. Keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
1. Ein Vertrag kommt durch die explizite Buchung eines Leistungspakets oder die Registrierung zu einem Kooperationsmodell zustande.
2. Besonderheit bei Verbrauchern: Übermittelt der private Endnutzer Daten zu einem Versicherungsschaden oder Daten zur Durchführung einer Vertragskündigung über die dafür vorgesehenen Kanäle (z. B. Web-Formular oder den WhatsApp-Service), kommt mit dieser Handlung ein kostenpflichtiger Vertrag über die Buchung des "Eliteschutzes" (Verbraucher-Mitgliedschaft) zustande.
3. Spezifische Modelle für Versicherungsmakler (B2B): Gewerblichen Vermittlern stehen nachfolgende Partnermodelle zur Verfügung:
2. Besonderheit bei Verbrauchern: Übermittelt der private Endnutzer Daten zu einem Versicherungsschaden oder Daten zur Durchführung einer Vertragskündigung über die dafür vorgesehenen Kanäle (z. B. Web-Formular oder den WhatsApp-Service), kommt mit dieser Handlung ein kostenpflichtiger Vertrag über die Buchung des "Eliteschutzes" (Verbraucher-Mitgliedschaft) zustande.
3. Spezifische Modelle für Versicherungsmakler (B2B): Gewerblichen Vermittlern stehen nachfolgende Partnermodelle zur Verfügung:
- Makler-Assistenz (Basis-Modell für 4,- €/Monat): Berechtigt den Makler zur Einreichung von maximal 12 komplexen Schadensmeldungen innerhalb eines laufenden Vertragsjahres (entspricht einem kalkulatorischen Schnitt von 1 Schadenfall pro Monat).
- Schaden-Flatrate (Voll-Outsourcing für 9,90 €/Monat): Berechtigt den Makler zur unbegrenzten Übermittlung von Schadensmeldungen und Kündigungsaufträgen für den gesamten Agenturbestand.
1. Verbraucher-Mitgliedschaft (Eliteschutz): Das Vertragsverhältnis ist monatlich kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
2. Makler-Modelle (Basis & Flatrate): Die B2B-Tarife für Versicherungsmakler (4,- € Modell und 9,90 € Modell) besitzen eine **Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr (12 Monate)** ab dem Tag der Freischaltung. Die Abrechnung erfolgt als Gesamtbetrag im Voraus für ein Jahr.
3. Nach Ablauf der ersten 12 Monate verlängert sich das Makler-Modell automatisch auf unbestimmte Zeit und ist ab diesem Zeitpunkt **jederzeit flexibel zum Monatsende kündbar**.
2. Makler-Modelle (Basis & Flatrate): Die B2B-Tarife für Versicherungsmakler (4,- € Modell und 9,90 € Modell) besitzen eine **Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr (12 Monate)** ab dem Tag der Freischaltung. Die Abrechnung erfolgt als Gesamtbetrag im Voraus für ein Jahr.
3. Nach Ablauf der ersten 12 Monate verlängert sich das Makler-Modell automatisch auf unbestimmte Zeit und ist ab diesem Zeitpunkt **jederzeit flexibel zum Monatsende kündbar**.
Risk-Bot unterstützt den Nutzer operativ bei:
- Versicherungsschäden: Erfassung, KI-Optimierung, Strukturierung und operative Weiterleitung von Schadensmeldungen an Versicherungsgesellschaften.
- Kündigungs-Assistent: Manuelle Sichtung, Strukturierung und Einreichung von Kündigungsschreiben als Erklärungsbote.
- Internetbetrug & Fake-Shops
- Inkasso-Forderungen
- Verträgen & Abofallen
- Streitfällen
- Bürokratie & Schriftverkehr
- Nebenkosten & Beiträge
1. Der Nutzer ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung, Schadensmeldung und Kündigung notwendigen Angaben (insbesondere Name, Anschrift, Policennummer, Schadens- und Kündigungsdaten) wahrheitsgemäß, fehlerfrei und vollständig zu machen.
2. Besonderheit für Makler: Der Makler versichert, dass ihm für die Weiterleitung der Kundendaten an Risk-Bot die datenschutzrechtliche Einwilligung des Mandanten (bzw. eine entsprechende Maklervollmacht) vorliegt.
3. Eigenverantwortung für Fristen: Der Nutzer (bzw. der einreichende Makler) trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Melde- und Kündigungsfristen. Daten müssen rechtzeitig vor Ablauf an Risk-Bot übermittelt werden. Risk-Bot übernimmt keine Gewährleistung für Verzögerungen bei der Übermittlung, die durch technische Störungen oder Bearbeitungszeiten entstehen.
2. Besonderheit für Makler: Der Makler versichert, dass ihm für die Weiterleitung der Kundendaten an Risk-Bot die datenschutzrechtliche Einwilligung des Mandanten (bzw. eine entsprechende Maklervollmacht) vorliegt.
3. Eigenverantwortung für Fristen: Der Nutzer (bzw. der einreichende Makler) trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Melde- und Kündigungsfristen. Daten müssen rechtzeitig vor Ablauf an Risk-Bot übermittelt werden. Risk-Bot übernimmt keine Gewährleistung für Verzögerungen bei der Übermittlung, die durch technische Störungen oder Bearbeitungszeiten entstehen.
1. Die Vergütung für die Leistungen von Risk-Bot wird mit Vertragsschluss fällig.
2. Bei den Makler-Modellen (Basis und Flatrate) wird der fällige Jahresbetrag (48,- € beim Basis-Modell bzw. 118,80 € bei der Schaden-Flatrate) zu Beginn des Abrechnungszeitraums für ein Jahr im Voraus in Rechnung gestellt und über das gewählte Zahlungssystem abgebucht.
3. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zeitraums ohne Abzug zu begleichen, sofern keine automatisierte Abbuchung erfolgt.
2. Bei den Makler-Modellen (Basis und Flatrate) wird der fällige Jahresbetrag (48,- € beim Basis-Modell bzw. 118,80 € bei der Schaden-Flatrate) zu Beginn des Abrechnungszeitraums für ein Jahr im Voraus in Rechnung gestellt und über das gewählte Zahlungssystem abgebucht.
3. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zeitraums ohne Abzug zu begleichen, sofern keine automatisierte Abbuchung erfolgt.
1. Risk-Bot haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Eine Haftung für den Erfolg einer Schadensregulierung, für die Auszahlungsbereitschaft eines Versicherers oder für die rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung ist vollumfänglich ausgeschlossen.
3. Da Risk-Bot als vollkommen unabhängige Schadensstelle und rein administrativer Dienstleister agiert, übernimmt Risk-Bot keine Haftung für berufsrechtliche oder vermittelspezifische Haftungsansprüche (z.B. aus pAV) des kooperierenden Versicherungsmaklers gegenüber dessen Mandanten. Der Makler bleibt in der primären Verantwortung für die Betreuung seines Bestands.
2. Eine Haftung für den Erfolg einer Schadensregulierung, für die Auszahlungsbereitschaft eines Versicherers oder für die rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung ist vollumfänglich ausgeschlossen.
3. Da Risk-Bot als vollkommen unabhängige Schadensstelle und rein administrativer Dienstleister agiert, übernimmt Risk-Bot keine Haftung für berufsrechtliche oder vermittelspezifische Haftungsansprüche (z.B. aus pAV) des kooperierenden Versicherungsmaklers gegenüber dessen Mandanten. Der Makler bleibt in der primären Verantwortung für die Betreuung seines Bestands.
Der Nutzer handelt stets eigenverantwortlich. Die finale Entscheidung über die Einreichung von Dokumenten und das Absenden von Erklärungen via WhatsApp oder Web-Formular liegt beim Nutzer.
Risk-Bot schuldet die Erbringung der Dienstleistung (KI-Aufbereitung, manuelle Strukturierung und Boten-Übermittlung), nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Juni 2026 • Risk-Bot Schutz-Management