📋 Vertragsbestimmungen 2026
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Transparente Regelungen für unser kaufmännisches Schutz-Management – fair, verständlich und auf Augenhöhe.
✓ 100% Unabhängig
✓ Konform zu aktuellen BGB-Richtlinien
✓ B2B-Schnittstellen für Selbstständige & Freiberufler
✓ Ohne juristisches Fachchinesisch
§ 1 Geltungsbereich, Leistungsbild & B2B-Klausel
1. Risk-BOT betreibt ein unabhängiges digitales Meldezentrum für Versicherungsschäden und bietet Unterstützung bei der Strukturierung sowie Organisation kaufmännischer und administrativer Angelegenheiten von Verbrauchern und gewerblichen Partnern.
2. Zum Leistungsspektrum gehören die kaufmännische Hilfe bei der Aufbereitung von Versicherungsschäden sowie die digitale Kündigungs-Assistenz für laufende Verträge. Der Nutzer kann Risk-BOT damit beauftragen, Falldaten oder Kündigungserklärungen strukturiert aufzubereiten und als reiner kaufmännischer Erklärungsbote im Namen des Nutzers digital an den jeweiligen Vertragspartner oder Versicherer zu übermitteln.
3. Gewerbliche Nutzung für Selbstständige und Freiberufler (B2B): Die Services von Risk-BOT stehen ausdrücklich auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Kooperierende Partner können Risk-BOT als externes, KI-unterstütztes kaufmännisches Schadensbüro nutzen, um eigene Schadenmeldungen oder die ihrer Kunden strukturiert zu digitalisieren, Fehlerquellen zu minimieren und eine administrative Entlastung des eigenen Betriebs zu erzielen.
4. Sämtliche Dienstleistungen beinhalten eine automatisierte, strukturierende Aufbereitung durch die Risk-BOT Systeme sowie eine manuelle Plausibilitätsprüfung durch erfahrene Versicherungsexperten (z. B. Roland Richert). Eine Überwachung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen im Einzelfall, eine finale rechtliche Bewertung von Ablehnungsbescheiden oder eine juristische Vertretung finden ausdrücklich nicht statt. Es wird keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erbracht.
2. Zum Leistungsspektrum gehören die kaufmännische Hilfe bei der Aufbereitung von Versicherungsschäden sowie die digitale Kündigungs-Assistenz für laufende Verträge. Der Nutzer kann Risk-BOT damit beauftragen, Falldaten oder Kündigungserklärungen strukturiert aufzubereiten und als reiner kaufmännischer Erklärungsbote im Namen des Nutzers digital an den jeweiligen Vertragspartner oder Versicherer zu übermitteln.
3. Gewerbliche Nutzung für Selbstständige und Freiberufler (B2B): Die Services von Risk-BOT stehen ausdrücklich auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Kooperierende Partner können Risk-BOT als externes, KI-unterstütztes kaufmännisches Schadensbüro nutzen, um eigene Schadenmeldungen oder die ihrer Kunden strukturiert zu digitalisieren, Fehlerquellen zu minimieren und eine administrative Entlastung des eigenen Betriebs zu erzielen.
4. Sämtliche Dienstleistungen beinhalten eine automatisierte, strukturierende Aufbereitung durch die Risk-BOT Systeme sowie eine manuelle Plausibilitätsprüfung durch erfahrene Versicherungsexperten (z. B. Roland Richert). Eine Überwachung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen im Einzelfall, eine finale rechtliche Bewertung von Ablehnungsbescheiden oder eine juristische Vertretung finden ausdrücklich nicht statt. Es wird keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erbracht.
§ 2 Vertragsschluss & Tarifmodelle
1. Ein verbindlicher Vertrag über die Nutzung des Services kommt zustande, sobald der Nutzer den digitalen Bestellprozess auf unseren Plattformen durchläuft, die Geltung dieser AGB akzeptiert und den gewünschten Tarif durch Klick oder Zahlungsbestätigung auswählt.
2. Unsere Tarifstruktur & Zusatzoptionen für alle Nutzer:
3. Gewerbliche Nutzung: Für Selbstständige und Freiberufler, die das Mitglieder-Backoffice als dauerhafte administrative Entlastung für ihren Geschäftsbetrieb nutzen, gelten die genannten B2B-Konditionen entsprechend.
2. Unsere Tarifstruktur & Zusatzoptionen für alle Nutzer:
- Kostenlos: Einreichung der Schadenmeldung. Unsere KI prüft die Angaben auf Vollständigkeit als Sicherheitsnetz.
- Premium Begleitung (9,90 €): Strategische Meldung komplexer Fälle oder bei Ablehnung durch den Versicherer.
- Mitglieder-Backoffice (4,00 € / Monat): Dauerhafte Übernahme des gesamten Schriftverkehrs mit der Versicherung. Die Expressbearbeitung ist in diesem Tarif dauerhaft und kostenfrei inkludiert.
- Zusatzoption „Expressbearbeitung“ (4,90 € Einmalzahlung): Kann zu den Meldungen (Kostenlos / Premium) optional hinzugebucht werden und garantiert eine vorrangige Bearbeitung (siehe § 4 Abs. 2).
3. Gewerbliche Nutzung: Für Selbstständige und Freiberufler, die das Mitglieder-Backoffice als dauerhafte administrative Entlastung für ihren Geschäftsbetrieb nutzen, gelten die genannten B2B-Konditionen entsprechend.
§ 3 Vertragslaufzeiten & Kündigung
1. Mitglieder-Backoffice: Diese Mitgliedschaft hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
2. Premium Begleitung & Expressbearbeitung: Hierbei handelt es sich um fallbezogene Dienstleistungen (Einmalzahlungen). Es besteht keine fortlaufende Vertragslaufzeit.
3. Kündigungen für das Mitglieder-Backoffice können formlos per E-Mail an office@risk-bot.de eingereicht werden.
2. Premium Begleitung & Expressbearbeitung: Hierbei handelt es sich um fallbezogene Dienstleistungen (Einmalzahlungen). Es besteht keine fortlaufende Vertragslaufzeit.
3. Kündigungen für das Mitglieder-Backoffice können formlos per E-Mail an office@risk-bot.de eingereicht werden.
§ 4 Leistungsumfang & Expressbearbeitung
1. Risk-BOT unterstützt den Nutzer rein operativ und administrativ bei folgenden Themenfeldern:
2. Bedingungen der Expressbearbeitung: Bucht der Nutzer die kostenpflichtige Expressbearbeitung (4,90 €) oder nutzt diese im Rahmen des "Mitglieder-Backoffice", garantiert Risk-BOT die vorrangige kaufmännische Aufbereitung und Übermittlung der Unterlagen an den Versicherer innerhalb von 24 Stunden (werktags, Montag bis Freitag).
Wichtig: Die 24-Stunden-Frist beginnt erst mit dem vollständigen Eingang aller für die Meldung zwingend erforderlichen Falldaten, Fotos und Dokumente bei Risk-BOT. Fehlen für die Plausibilitätsprüfung entscheidende Informationen, ruht die Bearbeitungsfrist solange, bis der Nutzer diese vollständig nachgereicht hat.
- Versicherungsschäden: Erfassung, KI-gestützte Strukturierung, Optimierung von Schilderungsberichten und kaufmännische Weiterleitung an Versicherungsgesellschaften.
- Kündigungs-Assistent: Strukturierung, Erstellung und Einreichung von Kündigungsschreiben im Status eines Erklärungsboten.
- Hilfestellung bei unberechtigten Inkasso-Forderungen, Internetbetrug, Abofallen sowie allgemeinem bürokratischen Schriftverkehr bezüglich Beiträgen und Nebenkostenabrechnungen.
2. Bedingungen der Expressbearbeitung: Bucht der Nutzer die kostenpflichtige Expressbearbeitung (4,90 €) oder nutzt diese im Rahmen des "Mitglieder-Backoffice", garantiert Risk-BOT die vorrangige kaufmännische Aufbereitung und Übermittlung der Unterlagen an den Versicherer innerhalb von 24 Stunden (werktags, Montag bis Freitag).
Wichtig: Die 24-Stunden-Frist beginnt erst mit dem vollständigen Eingang aller für die Meldung zwingend erforderlichen Falldaten, Fotos und Dokumente bei Risk-BOT. Fehlen für die Plausibilitätsprüfung entscheidende Informationen, ruht die Bearbeitungsfrist solange, bis der Nutzer diese vollständig nachgereicht hat.
§ 5 Nutzerpflichten & Fristenverantwortung
1. Der Nutzer ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung, Schadenübermittlung und Kündigung notwendigen Falldaten wahrheitsgemäß, fehlerfrei und vollständig zu übermitteln. Dies gilt insbesondere für die Inanspruchnahme der Expressbearbeitung (siehe § 4 Abs. 2).
2. Besonderheit für gewerbliche Partner: Der kooperierende Selbstständige oder Freiberufler versichert ausdrücklich, dass ihm für die Weiterleitung der personenbezogenen Kundendaten an Risk-BOT die wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung des betroffenen Kunden vorliegt.
3. Alleinige Fristenverantwortung: Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Melde- und Kündigungsfristen. Risk-BOT übernimmt keine Gewährleistung für Verzögerungen durch unvollständige Angaben oder technische Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs.
2. Besonderheit für gewerbliche Partner: Der kooperierende Selbstständige oder Freiberufler versichert ausdrücklich, dass ihm für die Weiterleitung der personenbezogenen Kundendaten an Risk-BOT die wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung des betroffenen Kunden vorliegt.
3. Alleinige Fristenverantwortung: Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Melde- und Kündigungsfristen. Risk-BOT übernimmt keine Gewährleistung für Verzögerungen durch unvollständige Angaben oder technische Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs.
§ 6 Rechnungsstellung & Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung wird unmittelbar mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig.
2. Bei der "Premium Begleitung" sowie der Zusatzoption "Expressbearbeitung" ist der Betrag einmalig pro Fall fällig. Bei der Mitgliedschaft "Mitglieder-Backoffice" erfolgt die Abrechnung monatlich über das hinterlegte Zahlungssystem.
3. Bei Zahlungsverzug ist Risk-BOT berechtigt, die Bearbeitung laufender Fälle sowie den kaufmännischen Support bis zum Zahlungseingang temporär einzustellen.
2. Bei der "Premium Begleitung" sowie der Zusatzoption "Expressbearbeitung" ist der Betrag einmalig pro Fall fällig. Bei der Mitgliedschaft "Mitglieder-Backoffice" erfolgt die Abrechnung monatlich über das hinterlegte Zahlungssystem.
3. Bei Zahlungsverzug ist Risk-BOT berechtigt, die Bearbeitung laufender Fälle sowie den kaufmännischen Support bis zum Zahlungseingang temporär einzustellen.
§ 7 Haftungsbegrenzung
1. Risk-BOT haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Eine Haftung für den schlussendlichen wirtschaftlichen Erfolg einer Schadensregulierung, für die Anerkennungsquote eines Versicherers oder für die rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung ist vollumfänglich ausgeschlossen.
3. Risk-BOT übernimmt keine Haftung für berufsrechtliche oder beratungsbezogene Haftungsansprüche des kooperierenden Selbstständigen gegenüber dessen Kunden.
2. Eine Haftung für den schlussendlichen wirtschaftlichen Erfolg einer Schadensregulierung, für die Anerkennungsquote eines Versicherers oder für die rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung ist vollumfänglich ausgeschlossen.
3. Risk-BOT übernimmt keine Haftung für berufsrechtliche oder beratungsbezogene Haftungsansprüche des kooperierenden Selbstständigen gegenüber dessen Kunden.
§ 8 Eigenverantwortung des Nutzers
Der Nutzer handelt im gesamten kaufmännischen Schriftverkehr stets eigenverantwortlich. Die finale Entscheidung über das Absenden von Erklärungen, die Freigabe von generierten Hergangstexten und die Einreichung von Dokumenten liegt ausschließlich beim Nutzer.
§ 9 Keine Erfolgsgarantie
Risk-BOT schuldet die ordnungsgemäße, dem Stand der Technik entsprechende Erbringung der kaufmännischen Dienstleistung, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten rechtlichen, finanziellen oder wirtschaftlichen Erfolgs gegenüber Versicherungsgesellschaften.
§ 10 Widerrufsrecht
1. Verbraucher haben das gesetzliche Recht, Fernabsatzverträge innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
2. Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Risk-BOT die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Nutzer ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Erfüllung bestätigt hat. Dies gilt insbesondere bei Buchung der Expressbearbeitung, bei der die Erfüllung des Vertrages unmittelbar nach Datenübermittlung und Zahlungsschluss beginnt.
2. Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Risk-BOT die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Nutzer ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Erfüllung bestätigt hat. Dies gilt insbesondere bei Buchung der Expressbearbeitung, bei der die Erfüllung des Vertrages unmittelbar nach Datenübermittlung und Zahlungsschluss beginnt.
§ 11 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sofern der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Witten (NRW) ausschließlicher Gerichtsstand.
2. Sofern der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Witten (NRW) ausschließlicher Gerichtsstand.
Stand der Allgemeine Geschäftsbedingungen: Juli 2026 • Risk-BOT Schutz-Management • Hauptsitz Witten (NRW)