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Die Kernleistungen der Hausratversicherung decken Schäden durch die sogenannten „vier Elementargefahren“ ab: 1. Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), 2. Leitungswasser (z.B. durch Rohrbruch, geplatzte Schläuche von Geräten), 3. Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel, sowie 4. Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 30. Oktober 2025