Der Unterschied liegt im Willen und Bewusstsein des Handelns:
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Fahrlässigkeit
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Du handelst unabsichtlich, ohne Schaden zu wollen, aber ohne die gebotene Sorgfalt.
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Beispiel: Du lässt das Fenster offen während eines Sturms → Wasserschaden. Du wolltest das nicht, hast aber nicht aufgepasst.
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Versicherer unterscheiden oft zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit kann Standardversicherung die Leistung kürzen, Premiumtarife verzichten darauf.
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Vorsatz
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Du handelst bewusst, um einen Schaden herbeizuführen.
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Beispiel: Du schüttest absichtlich Wasser auf den Boden, damit ein Gerät beschädigt wird → klarer Vorsatz.
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Vorsatz ist fast immer ausgeschlossen – egal, ob Standard- oder Premiumtarif. Versicherungen zahlen hier grundsätzlich nicht.
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Merksatz:
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Fahrlässig: Ich wollte es nicht, aber ich habe nicht aufgepasst.
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Vorsätzlich: Ich wollte es – und habe es getan.
Fazit:
Die Grenze entscheidet über die Leistung:
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Fahrlässigkeit = oft abgesichert (besonders bei Premiumkonzepten).
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Vorsatz = nie abgesichert.