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Die Versicherung zahlt immer dann, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Typische Punkte:

  1. Arbeitsunfähigkeit

    • Du musst ärztlich krankgeschrieben sein.

    • Die Versicherung prüft in der Regel die Arbeitsunfähigkeit anhand des Attests.

  2. Karenzzeit / Wartezeit

    • Viele Tarife haben eine Karenzzeit, z. B. 42 Tage.

    • Innerhalb dieser Zeit zahlt die Versicherung noch nichts – danach beginnt die Auszahlung.

    • Kurze Karenzzeiten bedeuten schnelleres Geld im Krankheitsfall, längere reduzieren den Beitrag.

  3. Versicherte Krankheit oder Unfall

    • Es wird gezahlt bei plötzlicher Krankheit oder Unfall, je nach Vertragsbedingungen.

    • Vorsätzliche Selbstschädigung oder bestimmte Vorerkrankungen können ausgeschlossen sein.

  4. Höhe und Dauer

    • Die Höhe entspricht dem vereinbarten Tagegeld.

    • Gezahlt wird so lange die Arbeitsunfähigkeit besteht, maximal jedoch bis zur vereinbarten Obergrenze oder dem Ablauf des Vertrags.

Fazit:
Die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht automatisch, sondern erst ab Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

  • Sie ersetzt dein Einkommen zuverlässig, solange du krankgeschrieben bist.

  • Wichtig: Vertragliche Bedingungen prüfen, damit du genau weißt, wann und wie viel gezahlt wird.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 25. Oktober 2025