Die Versicherung zahlt immer dann, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Typische Punkte:
Arbeitsunfähigkeit
Du musst ärztlich krankgeschrieben sein.
Die Versicherung prüft in der Regel die Arbeitsunfähigkeit anhand des Attests.
Karenzzeit / Wartezeit
Viele Tarife haben eine Karenzzeit, z. B. 42 Tage.
Innerhalb dieser Zeit zahlt die Versicherung noch nichts – danach beginnt die Auszahlung.
Kurze Karenzzeiten bedeuten schnelleres Geld im Krankheitsfall, längere reduzieren den Beitrag.
Versicherte Krankheit oder Unfall
Es wird gezahlt bei plötzlicher Krankheit oder Unfall, je nach Vertragsbedingungen.
Vorsätzliche Selbstschädigung oder bestimmte Vorerkrankungen können ausgeschlossen sein.
Höhe und Dauer
Die Höhe entspricht dem vereinbarten Tagegeld.
Gezahlt wird so lange die Arbeitsunfähigkeit besteht, maximal jedoch bis zur vereinbarten Obergrenze oder dem Ablauf des Vertrags.
Fazit:
Die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht automatisch, sondern erst ab Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.
Sie ersetzt dein Einkommen zuverlässig, solange du krankgeschrieben bist.
Wichtig: Vertragliche Bedingungen prüfen, damit du genau weißt, wann und wie viel gezahlt wird.