Die Versicherung zahlt immer dann, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Typische Punkte:
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Arbeitsunfähigkeit
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Du musst ärztlich krankgeschrieben sein.
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Die Versicherung prüft in der Regel die Arbeitsunfähigkeit anhand des Attests.
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Karenzzeit / Wartezeit
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Viele Tarife haben eine Karenzzeit, z. B. 42 Tage.
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Innerhalb dieser Zeit zahlt die Versicherung noch nichts – danach beginnt die Auszahlung.
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Kurze Karenzzeiten bedeuten schnelleres Geld im Krankheitsfall, längere reduzieren den Beitrag.
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Versicherte Krankheit oder Unfall
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Es wird gezahlt bei plötzlicher Krankheit oder Unfall, je nach Vertragsbedingungen.
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Vorsätzliche Selbstschädigung oder bestimmte Vorerkrankungen können ausgeschlossen sein.
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Höhe und Dauer
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Die Höhe entspricht dem vereinbarten Tagegeld.
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Gezahlt wird so lange die Arbeitsunfähigkeit besteht, maximal jedoch bis zur vereinbarten Obergrenze oder dem Ablauf des Vertrags.
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Fazit:
Die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht automatisch, sondern erst ab Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.
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Sie ersetzt dein Einkommen zuverlässig, solange du krankgeschrieben bist.
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Wichtig: Vertragliche Bedingungen prüfen, damit du genau weißt, wann und wie viel gezahlt wird.