Ein Schaden gilt als Eigenverschulden, wenn du ihn selbst – also durch eigenes Verhalten oder Unterlassen – verursacht hast.
Das kann bewusst oder unbewusst geschehen. Entscheidend ist, ob du gegen die im Alltag erwartete Sorgfaltspflicht verstoßen hast.
Typische Beispiele:
Du lässt eine brennende Kerze unbeaufsichtigt stehen → Brand → Eigenverschulden.
Du vergisst, das Fenster vor einem Sturm zu schließen → Wasserschaden → Eigenverschulden.
Du fährst mit dem E-Bike auf Glatteis und stürzt → Personenschaden → Eigenverschulden.
Hier kommt der Unterschied zwischen Standard- und Premiumkonzepten ins Spiel:
👉 Standardtarife:
Kürzen oder verweigern Leistungen bei Eigenverschulden – besonders bei grober Fahrlässigkeit.
👉 Premiumtarife:
Verzichten auf diesen Einwand und zahlen auch dann, wenn du selbst einen Fehler gemacht hast – solange kein Vorsatz im Spiel war.
Das bedeutet:
Ein Premiumkonzept schützt dich auch vor dir selbst – und das ist in der Realität der wichtigste Schutz überhaupt. Denn die meisten Schäden passieren nicht durch fremde Einwirkung, sondern durch menschliches Verhalten.
Fazit:
Eigenverschulden ist menschlich – es passiert jedem.
Der Unterschied liegt darin, ob deine Versicherung dich dafür bestraft oder beschützt.
Darum sind leistungsstarke Tarife mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit kein Luxus, sondern gesundes Risikomanagement.