Ansprüche gegen den Versicherer verjähren in der Regel nach drei Jahren. Entscheidend ist dabei der Schluss des Jahres, in dem du den Anspruch erstmals geltend machen konntest – also in dem der Schaden passiert ist und du davon wusstest.
Beispiel:
Schaden im Mai 2024 → Verjährungsfrist läuft bis 31.12.2027.
Wichtig zu wissen:
-
Die Meldung eines Schadens stoppt die Verjährung nicht automatisch.
Läuft die Prüfung ewig oder kommen keine klaren Entscheidungen vom Versicherer, musst du rechtzeitig aktiv werden. -
Die Verjährung kann gehemmt werden, z. B. durch
– schriftliche Verhandlungen mit dem Versicherer,
– die Einschaltung eines Ombudsmanns,
– oder die Einreichung einer Klage.
Während dieser Zeit läuft die Frist nicht weiter. -
Bei bestimmten Sparten gelten Sonderregeln, etwa in der Lebens- oder Unfallversicherung. Dort können je nach Vertrag abweichende Fristen gelten.
Mein Rat: Notiere dir den Jahresend-Stichtag direkt nach dem Schadenfall. Wer seine Frist im Blick behält, verhindert böse Überraschungen – und gibt seinem Versicherer einen klaren zeitlichen Rahmen.