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Die Beförderungsunternehmen haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Verschulden des Unternehmens (z.B. Zugunglück). Diebstahl oder Verlust durch eigene Unachtsamkeit wird in der Regel nicht vom Beförderer ersetzt. Hier greift eine Reisegepäckversicherung (aber oft mit Ausschluss von Wertsachen oder hoher Selbstbeteiligung).

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 28. Oktober 2025