Hallo Sarah, ja, das geht absolut! Du hast das Recht auf eine sogenannte fiktive Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlags. Die Versicherung darf dich nicht zwingen, den Scooter reparieren zu lassen. Allerdings ziehen sie dir bei der Barauszahlung die Mehrwertsteuer ab, das ist gesetzlich so geregelt. Weil Versicherer hier aber gern künstlich den Kostenvoranschlag zusammenstreichen, solltest du den Versicherungsschaden online melden und über unsere unabhängige Plattform laufen lassen. Wir sorgen dafür, dass deine Meldung unangreifbar bleibt.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish