Ja, in den meisten Fällen schon! In der privaten Haftpflicht und der Rechtsschutzversicherung der Eltern bist du während deiner ersten Ausbildung oder des ersten Studiums in der Regel kostenlos mitversichert, solange du unverheiratet bist. Das gilt oft sogar, wenn du in eine eigene Bude oder eine WG ziehst. Erst wenn du fest anfängst zu arbeiten oder eine zweite Ausbildung machst, musst du dich selbst darum kümmern.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish