Ja. Für besonders diebstahlgefährdete Gegenstände (Wertsachen wie Schmuck, Antiquitäten, Bargeld) gelten in der Regel feste Entschädigungsgrenzen (oft ein Prozentsatz der Versicherungssumme, z.B. 20%). Für Bargeld sind die Grenzen oft noch strenger (z.B. 1.000 bis 2.000 €), sofern die Gegenstände nicht in einem zugelassenen Safe gelagert wurden.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 30. Oktober 2025