Teilkürzungen sind möglich, müssen aber begründet sein, etwa durch Selbstbeteiligung oder Vertragsgrenzen. Ob die Kürzung korrekt ist, lässt sich nur durch genaue Prüfung klären.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish
Schaden melden, Schuldenhilfe und Schutz vor Inkassofallen
Teilkürzungen sind möglich, müssen aber begründet sein, etwa durch Selbstbeteiligung oder Vertragsgrenzen. Ob die Kürzung korrekt ist, lässt sich nur durch genaue Prüfung klären.