Ja. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers kommt für Personenschäden und Sachschäden der Mitfahrer auf. Der Versicherungsschutz gilt auch für private Mitfahrgelegenheiten.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish
Schaden melden, Schuldenhilfe und Schutz vor Inkassofallen
Ja. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers kommt für Personenschäden und Sachschäden der Mitfahrer auf. Der Versicherungsschutz gilt auch für private Mitfahrgelegenheiten.