Das ist der Klassiker unter den WG- und Freundschafts-Mythen. Rechtlich gesehen handelt es sich hier oft um eine sogenannte „Gefälligkeitshandlung“. Das bedeutet: Wer unentgeltlich hilft, haftet eigentlich gar nicht – und die Standard-Haftpflichtversicherung lehnt die Zahlung ab. Der Trick: Moderne und gute Haftpflichtversicherungen haben eine Klausel für „Schäden bei Gefälligkeitshandlungen“ explizit eingeschlossen. Check deinen Vertrag, bevor du den Schaden meldest.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish