Versicherungsschutz bei kaputten geliehenen Gegenständen
Grundsätzlich gilt: Standardtarife schließen Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen oft aus. Wenn du nur einen Basistarif hast, bleibst du möglicherweise auf den Kosten sitzen.
Moderne leistungsstarke Tarife schließen geliehene Gegenstände jedoch ein.
Das umfasst zum Beispiel:
private geliehene Gegenstände wie Handys, Laptops, Kameras
Werkzeuge oder Haushaltsgeräte
Sportgeräte, Musikinstrumente oder Freizeitartikel
Damit der Versicherer zahlt, müssen drei Punkte erfüllt sein:
Der Schaden muss unbeabsichtigt entstanden sein.
Der Gegenstand wurde privat geliehen, nicht gewerblich.
Der Tarif enthält den Baustein „Schäden an geliehenen Sachen“.
Je hochwertiger der Tarif, desto höher sind die versicherten Entschädigungsgrenzen – in guten Verträgen oft 10.000 € bis 50.000 €.
Versicherungsschutz bei verlorenen geliehenen Gegenständen
Verlust ist noch einmal eine andere Kategorie als Beschädigung. Viele Versicherer sind hier strenger.
Typische Beispiele:
Du verlierst ein geliehenes Smartphone.
Du gibst eine Kamera weiter, die dann plötzlich verschwunden ist.
Ein Bekannter leiht dir ein wertvolles Werkzeug, du kannst es aber nicht mehr auffinden.
Ist der Abhandenkommensschaden im Tarif eingeschlossen, leistet der Versicherer auch hier – oftmals bis zu einer bestimmten Höchstsumme.
Wichtig: Günstige Tarife schließen den Verlust fast immer aus. Wer hier keine Lücke möchte, braucht ein Premium-Produkt.
Geliehene und gemietete Autos – ein Sonderfall
Hier gelten Besonderheiten.
Ein Mietwagen, Carsharing-Auto oder das Auto eines Freundes fällt nicht automatisch unter die Privathaftpflicht. Der klassische Haftpflichtschutz greift nur bei Mietsachschäden, und Fahrzeuge sind meistens explizit ausgeschlossen.
Typische Wege zum Schutz:
1. Vollkasko des Vermieters
Beim Mietwagen ist das die einfachste Lösung. Die Selbstbeteiligung kann aber hoch sein.
2. Mietwagenschutz über Kreditkarte oder Reiseversicherung
Viele hochwertige Kreditkarten beinhalten einen „Collision Damage Waiver“, der den Selbstbehalt reduziert oder übernimmt.
3. Zusatzbaustein im Haftpflichttarif
Einige Versicherer bieten einen optionalen Schutz für geliehene private Fahrzeuge. Dieser Baustein kann Schäden am Fahrzeug selbst oder die Übernahme einer vereinbarten SB abdecken.
Wer gelegentlich Autos von Freunden nutzt, sollte prüfen, ob dieser Baustein im Tarif enthalten ist. Er spart im Ernstfall vier- bis fünfstellige Beträge.
Fazit: Wer verleiht oder leiht, braucht Klarheit – und die richtige Tarifqualität
Ob Handy, Werkzeug oder Auto – Schäden an geliehenen Sachen gehören zu den teuersten Fallstricken im Alltag. Eine gute private Haftpflicht nimmt den Druck aus solchen Situationen, aber nur, wenn sie die passenden Bausteine bietet.
Die entscheidenden Fragen:
Sind geliehene Sachen mitversichert?
Gibt es auch Schutz bei Verlust?
Wie sind Fahrzeuge geregelt?
Wie hoch sind die Deckungssummen?
Wer diese Punkte klärt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch das Vertrauen zwischen Ausleihenden und Verleihern – und das ist am Ende oft wertvoller als jeder Gegenstand.