Schutz für Ausleihende und Verleiher: Was die private Haftpflicht wirklich leistet

Wer Dinge verleiht oder selbst etwas ausleiht, schenkt Vertrauen. Gleichzeitig trägt man ein Risiko: Was passiert, wenn der geliehene Gegenstand kaputtgeht, verloren wird oder – im schlimmsten Fall – ein Mietwagen beschädigt wird? Die private Haftpflichtversicherung kann diese Risiken abfedern, aber nur, wenn der passende Tarif dahintersteht.

Viele verlassen sich darauf, dass ihre Privathaftpflicht „alles schon irgendwie regelt“. In der Realität gibt es jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Versicherern. Wer seine Risiken kennt, spart im Ernstfall viel Geld und Nerven.

Smartphone fällt aus der Hand einer Person, zweite Person beobachtet den Unfall – Symbol für versehentliche Schäden an geliehenen Gegenständen.

Versicherungsschutz bei kaputten geliehenen Gegenständen

Grundsätzlich gilt: Standardtarife schließen Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen oft aus. Wenn du nur einen Basistarif hast, bleibst du möglicherweise auf den Kosten sitzen.

Moderne leistungsstarke Tarife schließen geliehene Gegenstände jedoch ein.
Das umfasst zum Beispiel:

  • private geliehene Gegenstände wie Handys, Laptops, Kameras

  • Werkzeuge oder Haushaltsgeräte

  • Sportgeräte, Musikinstrumente oder Freizeitartikel

Damit der Versicherer zahlt, müssen drei Punkte erfüllt sein:

  1. Der Schaden muss unbeabsichtigt entstanden sein.

  2. Der Gegenstand wurde privat geliehen, nicht gewerblich.

  3. Der Tarif enthält den Baustein „Schäden an geliehenen Sachen“.

Je hochwertiger der Tarif, desto höher sind die versicherten Entschädigungsgrenzen – in guten Verträgen oft 10.000 € bis 50.000 €.

Versicherungsschutz bei verlorenen geliehenen Gegenständen

Verlust ist noch einmal eine andere Kategorie als Beschädigung. Viele Versicherer sind hier strenger.

Typische Beispiele:

  • Du verlierst ein geliehenes Smartphone.

  • Du gibst eine Kamera weiter, die dann plötzlich verschwunden ist.

  • Ein Bekannter leiht dir ein wertvolles Werkzeug, du kannst es aber nicht mehr auffinden.

Ist der Abhandenkommensschaden im Tarif eingeschlossen, leistet der Versicherer auch hier – oftmals bis zu einer bestimmten Höchstsumme.

Wichtig: Günstige Tarife schließen den Verlust fast immer aus. Wer hier keine Lücke möchte, braucht ein Premium-Produkt.

Geliehene und gemietete Autos – ein Sonderfall

Hier gelten Besonderheiten.
Ein Mietwagen, Carsharing-Auto oder das Auto eines Freundes fällt nicht automatisch unter die Privat­haftpflicht. Der klassische Haftpflichtschutz greift nur bei Mietsachschäden, und Fahrzeuge sind meistens explizit ausgeschlossen.

Typische Wege zum Schutz:

1. Vollkasko des Vermieters

Beim Mietwagen ist das die einfachste Lösung. Die Selbstbeteiligung kann aber hoch sein.

2. Mietwagenschutz über Kreditkarte oder Reiseversicherung

Viele hochwertige Kreditkarten beinhalten einen „Collision Damage Waiver“, der den Selbstbehalt reduziert oder übernimmt.

3. Zusatzbaustein im Haftpflichttarif

Einige Versicherer bieten einen optionalen Schutz für geliehene private Fahrzeuge. Dieser Baustein kann Schäden am Fahrzeug selbst oder die Übernahme einer vereinbarten SB abdecken.

Wer gelegentlich Autos von Freunden nutzt, sollte prüfen, ob dieser Baustein im Tarif enthalten ist. Er spart im Ernstfall vier- bis fünfstellige Beträge.

Fazit: Wer verleiht oder leiht, braucht Klarheit – und die richtige Tarifqualität

Ob Handy, Werkzeug oder Auto – Schäden an geliehenen Sachen gehören zu den teuersten Fallstricken im Alltag. Eine gute private Haftpflicht nimmt den Druck aus solchen Situationen, aber nur, wenn sie die passenden Bausteine bietet.

Die entscheidenden Fragen:

  • Sind geliehene Sachen mitversichert?

  • Gibt es auch Schutz bei Verlust?

  • Wie sind Fahrzeuge geregelt?

  • Wie hoch sind die Deckungssummen?

Wer diese Punkte klärt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch das Vertrauen zwischen Ausleihenden und Verleihern – und das ist am Ende oft wertvoller als jeder Gegenstand.

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