Der Unterschied liegt im Willen und Bewusstsein des Handelns:
Fahrlässigkeit
Du handelst unabsichtlich, ohne Schaden zu wollen, aber ohne die gebotene Sorgfalt.
Beispiel: Du lässt das Fenster offen während eines Sturms → Wasserschaden. Du wolltest das nicht, hast aber nicht aufgepasst.
Versicherer unterscheiden oft zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit kann Standardversicherung die Leistung kürzen, Premiumtarife verzichten darauf.
Vorsatz
Du handelst bewusst, um einen Schaden herbeizuführen.
Beispiel: Du schüttest absichtlich Wasser auf den Boden, damit ein Gerät beschädigt wird → klarer Vorsatz.
Vorsatz ist fast immer ausgeschlossen – egal, ob Standard- oder Premiumtarif. Versicherungen zahlen hier grundsätzlich nicht.
Merksatz:
Fahrlässig: Ich wollte es nicht, aber ich habe nicht aufgepasst.
Vorsätzlich: Ich wollte es – und habe es getan.
Fazit:
Die Grenze entscheidet über die Leistung:
Fahrlässigkeit = oft abgesichert (besonders bei Premiumkonzepten).
Vorsatz = nie abgesichert.