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Ansprüche gegen den Versicherer verjähren in der Regel nach drei Jahren. Entscheidend ist dabei der Schluss des Jahres, in dem du den Anspruch erstmals geltend machen konntest – also in dem der Schaden passiert ist und du davon wusstest.

Beispiel:
Schaden im Mai 2024 → Verjährungsfrist läuft bis 31.12.2027.

Wichtig zu wissen:

  • Die Meldung eines Schadens stoppt die Verjährung nicht automatisch.
    Läuft die Prüfung ewig oder kommen keine klaren Entscheidungen vom Versicherer, musst du rechtzeitig aktiv werden.

  • Die Verjährung kann gehemmt werden, z. B. durch
    – schriftliche Verhandlungen mit dem Versicherer,
    – die Einschaltung eines Ombudsmanns,
    – oder die Einreichung einer Klage.
    Während dieser Zeit läuft die Frist nicht weiter.

  • Bei bestimmten Sparten gelten Sonderregeln, etwa in der Lebens- oder Unfallversicherung. Dort können je nach Vertrag abweichende Fristen gelten.

Mein Rat: Notiere dir den Jahresend-Stichtag direkt nach dem Schadenfall. Wer seine Frist im Blick behält, verhindert böse Überraschungen – und gibt seinem Versicherer einen klaren zeitlichen Rahmen.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish