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Ja, der Schutz der sogenannten Außenversicherung greift, wenn sich Ihr Hausrat vorübergehend (z.B. maximal drei Monate) außerhalb Ihrer Wohnung befindet, etwa im Urlaub (Hotelzimmer) oder bei einem Umzug. Hier gelten meist ebenfalls Entschädigungsgrenzen.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish