Nicht automatisch. Der Diebstahl aus der verschlossenen Wohnung ist abgedeckt. Der Diebstahl des angeschlossenen Fahrrads außerhalb der Wohnung (z.B. vor dem Supermarkt) muss durch den Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“ mitversichert werden. Achten Sie auf die vereinbarte Entschädigungsgrenze.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish