In den AGBs steht oft das Wort „unverzüglich“ (meistens innerhalb von 3 bis 7 Tagen). Wenn du den Schaden erst nach zwei Wochen meldest, schaltet die Versicherung gerne auf stur. Die Lösung: Sei ehrlich, aber smart. Argumentiere, dass durch die Verzögerung kein weiterer Schaden entstanden ist und die Aufklärung des Falls dadurch nicht behindert wurde. Wenn die Versicherung die Zahlung deshalb kürzen will, lohnt sich der Einspruch über eine Community-Plattform sofort.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish