Rechtlich gesehen: Ja. Praktisch gesehen: Viel Erfolg dabei, einen Betrüger in einem fernen Land zu verklagen. Die Rücksendekosten übersteigen oft den Warenwert. Das ist genau die Masche. In so einem Fall ist es Gold wert, wenn man rechtlich Rückendeckung hat.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish