Wenn du die Kerze brennen lässt und kurz zum Kiosk gehst, ist das grob fahrlässig. Früher haben Versicherungen da sofort „Nö“ gesagt. Bei modernen Tarifen ist die Grobe Fahrlässigkeit meistens mit drin. Aber bitte: Probiere es nicht absichtlich aus, okay?
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish