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Die Versicherung reguliert den Schaden beim Dritten, kann Sie aber in bestimmten Fällen in Regress nehmen – das heißt, sie fordert bis zu Euro von Ihnen zurück. Dies geschieht in der Regel nur bei grober Pflichtverletzung wie Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

 

 

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish