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Bei Abschluss einer Sachversicherung müssen Sie dem Versicherer alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß mitteilen (z.B. korrekte Wohnfläche, Vorschäden, Vorschäden des Hauses bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung). Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen oder ganz verweigern.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish