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Grundsätzlich ja. Alle beweglichen elektronischen Geräte, die zum Gebrauch dienen, sind Teil des Hausrats und gegen die versicherten Gefahren (Feuer, Einbruchdiebstahl etc.) geschützt. Dazu gehören auch Smart-TVs, Saugroboter, vernetzte Lautsprecher und Steuerzentralen.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish