Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihres gesamten Hausrats. Im Schadensfall wird die Entschädigung dann nur anteilig geleistet. Beispiel: Ist Ihr Hausrat 100.000 € wert, aber nur mit 50.000 € versichert, erhalten Sie bei einem Teilschaden von 10.000 € nur 5.000 € erstattet.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish