In Europa nutzen Sie die Grüne Karte (internationaler Versicherungsnachweis). Bei einem unverschuldeten Unfall wenden Sie sich direkt an den Regulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Ihrem Heimatland. Bei selbstverschuldeten Schäden tritt die Kfz-Haftpflicht des Mietwagenanbieters (mit Ihrer Selbstbeteiligung) ein.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish