Eigenrecherche, oft durch Online-Vergleiche, ist ein hervorragender Startpunkt, ersetzt aber die Fachberatung aus mehreren entscheidenden Gründen nicht, besonders im sensiblen Bereich von Versicherungen und Finanzen:
1. Die Komplexität der Wünsche und Bedürfnisse
Die Beratungspflicht (wie in der vorherigen Antwort erklärt) beginnt mit der Bedarfsermittlung, die eine Maschine oder ein Suchformular kaum leisten kann.
- Tiefe der Analyse: Ein Online-Rechner fragt Sie nach ein paar Eckdaten (Alter, Beruf, Deckungssumme). Ein Fachberater (z.B. ein Makler oder Berater) stellt gezielte, tiefgehende Fragen zu Ihrer gesamten Lebenssituation, die Sie selbst nicht als versicherungsrelevant einstufen würden (z.B. „Haben Sie vor, in den nächsten Jahren ein Haus zu bauen?“, „Haben Sie ein risikoreiches Hobby wie Drohnenfliegen oder Klettern?“, „Wie ist die Absicherung Ihrer Familie strukturiert?“).
- Fehlerquelle Unterversicherung: Bei der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist es für Laien fast unmöglich, den tatsächlichen Wert des Hab und Guts oder des Gebäudes zu schätzen, was im Schadensfall zur Unterversicherung und damit zu erheblichen Leistungskürzungen führen kann. Die Fachberatung hilft, das zu vermeiden.
2. Die Unterschiede liegen im Kleingedruckten (AVB)
Die Preisunterschiede zwischen Tarifen sind oft gering, die Leistungsunterschiede in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aber enorm. Diese Nuancen sind durch reine Eigenrecherche oder Vergleichsportale kaum zu erfassen.
3. Fehlende Haftung und Konsequenzen
Dies ist der wichtigste juristische Punkt und ersetzt Eigenrecherche am stärksten:
- Bei Eigenrecherche: Schließen Sie online einen Vertrag ab, der sich im Schadensfall als unzureichend herausstellt, tragen Sie den Schaden selbst. Es gibt keine Beratungspflicht und damit keine Haftung des Portalbetreibers für die Angemessenheit des Tarifs.
- Bei Fachberatung: Ein zugelassener Vermittler (besonders ein Makler oder Berater) unterliegt der strengen Beratungspflicht (VVG). Begeht er einen Fehler, der Ihnen einen Schaden zufügt (z.B. unzureichende Deckung), haftet er dafür mit seinem Vermögen (§ 63 VVG).
Die Fachberatung bietet Ihnen somit nicht nur einen passenden Vertrag, sondern eine zusätzliche Sicherheitsebene.