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Das kann unangenehme Folgen haben. Je nach Schwere kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern – besonders, wenn du vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast.
Aber keine Panik: Bei einem kleinen Versehen oder wenn dein Verhalten keinen Einfluss auf die Schadenregulierung hatte, wird meist nicht sofort gestrichen.
Fazit: Halte dich an die Spielregeln – sie sind dein Schutzschild, nicht dein Gegner.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 1 Tag ago