Du hattest einen Wildunfall – und die Kfz-Versicherung lehnt ab?
Dann bist du nicht allein. Viele bekommen standardisierte Ablehnungsschreiben, die erstmal wenig Sinn ergeben. Doch oft lohnt sich Widerspruch – wenn man weiß, worauf es ankommt.
Viele Versicherungen zahlen nur dann, wenn es einen nachweisbaren Zusammenstoß mit Haarwild (z. B. Reh, Wildschwein) gibt.
Das Problem: Wenn du dem Tier nur ausgewichen bist und dabei dein Auto beschädigt wurde, lehnen viele Versicherer die Zahlung ab.
Doch das ist nicht immer korrekt!
Auch Ausweichmanöver können je nach Tarif mitversichert sein.
Die Ablehnung erfolgt häufig automatisch, ohne echte Einzelfallprüfung.
Die Schreiben sind oft unverständlich – und verunsichern viele Kund:innen.
„Sehr geehrter Herr M.,
nach Prüfung Ihres Schadenfalls können wir leider keine Leistung erbringen.
Ein Zusammenstoß mit Haarwild gemäß §2 Abs. 1 BJagdG konnte nicht nachgewiesen werden.
Da lediglich ein Ausweichmanöver stattfand, ist keine Leistungspflicht gegeben.
Wir bitten um Verständnis.“
Wichtige Formulierungen in solchen Schreiben:
„keine Leistung erbringen“
„kein Nachweis für Zusammenstoß“
„Ausweichmanöver“
„keine Leistungspflicht“
➡️ Solche Formulierungen deuten meist auf pauschale Ablehnungen hin – ohne eine faire Einzelfallprüfung. Hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen.
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