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Die Wartezeiten in der Tierkrankenversicherung sind nicht einheitlich und hängen stark vom Versicherer und dem jeweiligen Tarif ab. Sie unterscheiden sich meist nach der Art des Ereignisses (Unfall oder Krankheit).

Hier sind die gängigen Zeiträume:

Ereignis Gängige Wartezeit Ausnahmen und Anmerkungen
Unfall Sehr kurz (48 Stunden) oder entfällt ganz (keine Wartezeit). Bei einem Unfall (z. B. Verkehrsunfall oder Sturz) greift der Schutz oft sofort, da das Risiko nicht vorhersehbar ist.
Allgemeine Krankheit 1 Monat (30 Tage) bis 3 Monate. Dies ist die häufigste Wartezeit für alle nicht-unfallbedingten Behandlungen und Operationen aufgrund einer Erkrankung.
Spezielle/schwere Krankheiten Länger (3 bis 18 Monate). Für bestimmte, schwerwiegende Erkrankungen oder rassespezifische/erbliche Krankheiten (z. B. HD/ED, Patellaluxation, Tumore, Zahnbehandlungen) können Wartezeiten von 6, 12 oder sogar 18 Monaten gelten.
Vorsorgeleistungen Keine Wartezeit oder kurz (z. B. 1 Monat). Das jährliche Vorsorgebudget (z. B. für Impfungen, Wurmkuren) ist oft sofort oder nach nur einem Monat verfügbar.

Wichtig:

  • Definition Wartezeit: Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem Sie zwar Beiträge zahlen, der volle Versicherungsschutz aber noch nicht besteht. Erkrankt das Tier innerhalb dieser Zeit, werden die Kosten in der Regel nicht übernommen und die Krankheit kann dauerhaft vom Schutz ausgeschlossen sein.
  • Ausschluss von Wartezeit: Einige Tarife für Welpen unter 6 Monaten bieten einen Schutz ohne Wartezeit, um einen sofortigen Beginn zu gewährleisten.

Prüfen Sie immer die genauen Bedingungen im gewählten Tarif.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 1 Tag ago