Die Übernahme alternativer Heilmethoden wie Akupunktur, Homöopathie oder Physiotherapie hängt stark vom gewählten Tarif und der Versicherungsart ab.
Hier eine Zusammenfassung der üblichen Regelungen bei Tierversicherungen:
1. Bei der Tierkrankenversicherung (Vollschutz)
In leistungsstarken Tarifen (Vollschutz) sind alternative Heilmethoden in der Regel mitversichert.
- Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie: Diese werden oft im Rahmen der allgemeinen Behandlungen übernommen.
- Voraussetzung: Meistens muss die Behandlung veterinärmedizinisch erforderlich sein und vom Tierarzt selbst durchgeführt oder von diesem verordnet werden.
- Begrenzungen: Die Kostenübernahme kann auf einen bestimmten Höchstbetrag pro Jahr begrenzt sein (z. B. 250 € oder 500 €).
- Physiotherapie/Osteopathie: Diese Leistungen sind ebenfalls häufig in guten Krankenversicherungen enthalten, teilweise mit einem separaten Jahresbudget.
2. Bei der OP-Versicherung
Ein reiner OP-Schutz übernimmt in der Regel nur die Kosten, die direkt im Zusammenhang mit einer Operation stehen.
- Nachbehandlung: Alternative Methoden wie Akupunktur oder Physiotherapie werden hier oft nur dann übernommen, wenn sie als Nachbehandlung einer versicherten Operation medizinisch notwendig sind und dies im Tarif explizit genannt wird (z. B. für einen begrenzten Zeitraum oder eine bestimmte Anzahl an Sitzungen).
- Keine Kostenübernahme im Krankheitsfall: Behandlungen für chronische oder akute Erkrankungen, die keine OP erfordern, sind in einem reinen OP-Tarif nicht abgedeckt.
Fazit:
Wenn Ihnen die Absicherung alternativer Heilmethoden wichtig ist, sollten Sie einen umfassenden Tarif der Tierkrankenversicherung (Vollschutz) wählen und in den Versicherungsbedingungen gezielt nach Begriffen wie „Alternative Heilmethoden“, „Homöopathie“, „Akupunktur“ und „Physiotherapie“ suchen. Achten Sie dabei auf eventuelle Höchstgrenzen und die Voraussetzungen für die Behandlung (Tierarzt oder Tierheilpraktiker).