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1. Ruhe bewahren und Notruf: Verletzte versorgen (112).

2. Absichern: Unfallstelle absichern.

3. Dokumentation: Fotos der beteiligten Fahrzeuge, der Schäden, der Kennzeichen und der Umgebung machen.

4. Daten austauschen: Namen, Adressen, Kennzeichen und Versicherungsdaten der Beteiligten notieren.

5. Polizei rufen: Bei Personenschäden oder wenn die Schuldfrage unklar ist, immer die Polizei rufen.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish