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Die Abkürzungen stehen für:

  • GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte (ambulante privatärztliche Leistungen)

  • GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte

Eine prozentuale Erstattung nach GOÄ/GOZ bedeutet:

  1. Grundprinzip

    • Die Versicherung erstattet einen festgelegten Prozentsatz der privatärztlichen Gebühren, die nach GOÄ oder GOZ berechnet werden.

    • Beispiel: 80 % Erstattung nach GOÄ → Arzt berechnet 100 €, die Versicherung zahlt 80 €.

  2. Leistungshöhe hängt vom Tarif ab

    • Standardtarife erstatten oft nur einen Teil der GOÄ/GOZ-Kosten (z. B. 50–80 %).

    • Premiumtarife können bis zu 100 % der Gebühren übernehmen, auch für hochwertige Materialien oder Spezialbehandlungen.

  3. Vorteil für den Versicherten

    • Du kannst jede Leistung in Anspruch nehmen, die nach GOÄ/GOZ abgerechnet wird, ohne dass du im Vorfeld prüfen musst, ob sie von der Kasse übernommen wird.

    • Besonders relevant bei Zahnersatz, Implantaten oder spezialisierten ärztlichen Leistungen.

Fazit:
Die prozentuale Erstattung nach GOÄ/GOZ gibt dir einen klaren Maßstab, wie viel die Versicherung im Ernstfall zahlt. Sie zeigt, wie leistungsstark der Tarif ist und wie hoch deine Eigenbeteiligung im Zweifel sein wird.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish