Der Unterschied zwischen 80 % und 100 % Erstattung bei einer Tierversicherung (oder allgemein bei einer Krankenversicherung) bezieht sich auf die Höhe der Selbstbeteiligung (oder des Selbstbehalts) pro Rechnung.
Hier die Erklärung anhand eines Beispiels:
Fall A: 80 % Erstattung
Bei einer 80 %-Erstattung übernimmt die Versicherung 80 % der erstattungsfähigen Kosten, und Sie tragen die restlichen 20 % selbst.
Fall B: 100 % Erstattung
Bei einer 100 %-Erstattung übernimmt die Versicherung 100 % der erstattungsfähigen Kosten, und Sie haben keine prozentuale Selbstbeteiligung.
Wichtige Anmerkung: Feste Selbstbeteiligung
Unabhängig von den 80 % oder 100 % können einige Tarife zusätzlich eine feste Selbstbeteiligung pro Schadenfall oder pro Jahr vorsehen (z. B. 150 €). Diese feste Summe würde dann vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen.
Zusammenfassend:
- 80 % Erstattung: Sie zahlen 20 % jeder Tierarztrechnung selbst.
- 100 % Erstattung: Sie zahlen keine prozentuale Selbstbeteiligung und werden vollständig entschädigt.