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Der Unterschied zwischen 80 % und 100 % Erstattung bei einer Tierversicherung (oder allgemein bei einer Krankenversicherung) bezieht sich auf die Höhe der Selbstbeteiligung (oder des Selbstbehalts) pro Rechnung.

Hier die Erklärung anhand eines Beispiels:

Parameter Wert
Tierarztrechnung 1.000 €

Fall A: 80 % Erstattung

Bei einer 80 %-Erstattung übernimmt die Versicherung 80 % der erstattungsfähigen Kosten, und Sie tragen die restlichen 20 % selbst.

Position Berechnung Betrag
Versicherungsleistung (80 %) 1.000 € 80 % 800 €
Ihre Selbstbeteiligung (20 %) 1.000 € 20 % 200 €
Gesamt 1.000 €
hr Vorteil: Die monatlichen Beiträge für diesen Tarif sind in der Regel günstiger. Ihr Nachteil: Sie zahlen bei jedem Schadenfall einen Eigenanteil von 20 % der Rechnung.

Fall B: 100 % Erstattung

Bei einer 100 %-Erstattung übernimmt die Versicherung 100 % der erstattungsfähigen Kosten, und Sie haben keine prozentuale Selbstbeteiligung.

Position Berechnung Betrag
Versicherungsleistung (100 %) 1.000 € 100 % 1.000 €
Ihre Selbstbeteiligung (0 %) 0 €
Gesamt 1.000 €
Ihr Vorteil: Sie zahlen im Schadenfall nichts (oder nur eine eventuell vereinbarte feste, einmalige Selbstbeteiligung). Ihr Nachteil: Die monatlichen Beiträge für diesen Tarif sind in der Regel teurer.

Wichtige Anmerkung: Feste Selbstbeteiligung

Unabhängig von den 80 % oder 100 % können einige Tarife zusätzlich eine feste Selbstbeteiligung pro Schadenfall oder pro Jahr vorsehen (z. B. 150 €). Diese feste Summe würde dann vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen.

Zusammenfassend:

  • 80 % Erstattung: Sie zahlen 20 % jeder Tierarztrechnung selbst.
  • 100 % Erstattung: Sie zahlen keine prozentuale Selbstbeteiligung und werden vollständig entschädigt.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 1 Tag ago