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Die Beratungspflicht ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Arbeit eines seriösen Versicherungsvermittlers und Ihr größter Schutz als Kunde.

Sie ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in den Paragrafen § 61 und § 63 festgeschrieben und bedeutet im Kern:

1. Inhalt der Beratungspflicht: Die Drei Schritte

Die Beratungspflicht zwingt den Vermittler zu einem strukturierten, kundenorientierten Vorgehen.

Schritt 1: Die Befragung (Bedarfsermittlung)

Der Vermittler muss den Kunden aktiv und gezielt nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragen. Ziel ist es, den tatsächlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln.

  • Beispiel: Es reicht nicht zu fragen: „Wollen Sie eine Hausratversicherung?“ Der Vermittler muss nachfragen, ob z.B. teure Fahrräder versichert werden sollen, ob Sie in einer Erdbebenzone wohnen oder wie hoch der Wert des Hausrats tatsächlich ist, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Schritt 2: Die Beratung

Auf Basis der erfragten Wünsche und Bedürfnisse muss der Vermittler dem Kunden einen geeigneten Vorschlag machen und diesen begründen.

  • Kern: Der Vorschlag muss erklären, warum dieser spezielle Tarif und dieser Anbieter am besten geeignet sind, um die festgestellten Bedürfnisse des Kunden abzudecken.

Schritt 3: Die Dokumentation

Das gesamte Beratungsgespräch, die erfragten Wünsche und der erteilte Rat müssen in einem Beratungsprotokoll oder einer vergleichbaren Form klar und verständlich dokumentiert werden.

2. Die Konsequenz: Haftung

Die Einhaltung dieser Pflichten ist für den Vermittler existenziell, denn die Beratungspflicht ist direkt mit der Schadensersatzpflicht (§ 63 VVG) verknüpft:

  • Schadenersatzpflicht: Verletzt der Vermittler seine Beratungs- oder Dokumentationspflicht und entsteht dem Kunden dadurch ein finanzieller Schaden (z.B. weil im Schadensfall nicht gezahlt wird, weil eine notwendige Leistung fehlt), haftet der Vermittler für diesen Schaden.
  • Umkehr der Beweislast: Fehlt das Beratungsprotokoll oder ist es mangelhaft, führt dies zu einer Beweislastumkehr. Das bedeutet: Nicht der Kunde muss beweisen, dass falsch beraten wurde, sondern der Vermittler muss beweisen, dass er richtig beraten hat.

3. Der Unterschied zu Vergleichsportalen

Genau hier liegt der Mehrwert gegenüber einem Vergleichsportal:

  • Vergleichsportale: Hier verzichten Sie implizit (oft unwissentlich) auf eine Beratung. Sie handeln in Eigenregie und haften selbst für unpassende oder fehlende Leistungen.
  • Versicherungsvermittler: Wenn Sie einen Makler beauftragen, erhalten Sie die volle Leistung und Haftung für den erteilten Rat. Das ist die „zweite Hälfte der Wahrheit“, die Sie beim reinen Preisvergleich vermissen.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 1 Tag ago